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Politik Region, 12.03.2010
MdB Stephan Mayer: Schutz der Bevölkerung muss im Vordergrund stehen
Bundestagsabgeordneter Stephan Mayer drängt auf schnelle gesetzliche Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Durch den Prozess gegen den rückfälligen Sexualstraftäter, der in Töging
ein 16-Jähriges Mädchen vergewaltigte und mit 30 Messerstichen fast
ermordet hätte, sei das Thema der nachträglichen Sicherungsverwahrung
wieder verstärkt in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt.
Hinzu kommt ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das eine nachträgliche
Sicherungsverwahrung für einen jugendlichen Straftäter bestätigt hat.
Auch der vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall zeigt nach Ansicht von
Bundestagsabgeordnetem Stephan Mayer, dass es Straftäter gibt, die auch
nach Verbüßung ihrer Strafe eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung
darstellen.
Mayer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe: "Der
Gesetzgeber hat die Pflicht, die Bevölkerung vor weiteren Taten auch
solcher Personen zu schützen." Dieser Pflicht ist die Große Koalition
auf Betreiben der CSU nachgekommen. Der Bundesgerichtshof hat die
entsprechende gesetzliche Regelung bestätigt.
Wie der heimische Bundestagsabgeordnete betont, herrscht in der
Bevölkerung angesichts jüngster Freilassungen von weiterhin
gefährlichen Straftätern allerdings gleichwohl zunehmend Verunsicherung
und Unverständnis. Stephan Mayer: "Die Bundesministerin der Justiz
bleibt daher aufgefordert,entsprechend der Koalitionsvereinbarung
zeitnah einen Regelungsvorschlag vorzulegen, um weitere gesetzliche
Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung zu schließen."