Das amerikanische Unternehmen Google ist im März und April mit speziellen Aufnahmefahrzeugen in Bayern unterwegs, um Aufnahmen für das Internetangebot ,,Google Street View" zu gewinnen.
Die bei diesem Projekt auftretenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen sind nun geklärt:
Das Unternehmen hat verbindlich zugesichert, dass Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.
Die Widersprüche sind zu richten an: Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, e-Mail: streetview-deutschland@google.com.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat im Internet unter
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10aktuell1.htm nähere Informationen zum Projekt ,,Google Street View" und eine Formulierungshilfe für ein Widerspruchsschreiben veröffentlicht.
Google gibt die aktuellen Aufnahmeorte im Internet unter http://maps.google.de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html bekannt.

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