Das Landratsamt Mühldorf a. Inn weist darauf hin, dass es keinen Verlag beauftragt hat um telefonisch Werbeanzeigen für eine Publikation des Landkreises an Gewerbetreibende zu verkaufen.
Der Grund für diesen Hinweis sind Nachfragen im Landratsamt von Bürgern, die einen derartigen Anruf erhalten haben. Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter des ,,AB-Verlages" aus und fordert eine Aktualisierung und Bestätigung einer Werbeanzeige im Freizeitmagazin des Landkreises. Dabei handelt es sich angeblich um ein Freizeitmagazin der Gemeinden und des Landkreises, welches in den Gemeinden und im Landratsamt ausgelegt wird. Die Kosten belaufen sich laut Aussage des anonymen Anrufers auf 500 Euro netto. Nach diesem Anruf werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von einem Vertreter des ,,AB-Verlages" aufgesucht, der sich den Anzeigenauftrag schriftlich bestätigen lassen möchte.
Das Landratsamt Mühldorf stellt klar, dass ihm weder eine Publikation mit dem Titel ,,Freizeitmagazin" bekannt ist, noch dass es einen Verlag zur Anzeigenwerbung beauftragt hat. Es wird gebeten, den Forderungen des anonymen Anrufers bzw. des Vertreters des ,,AB-Verlages" nicht nachzukommen.
Was der Anrufer bezwecken will, ist unklar. Die Nummernanzeige ist unterdrückt, es ist nicht nachvollziehbar, wer hinter den Anrufen steckt.

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