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Politik 26.07.2010
"Linke" darf weiter beobachtet werden
"Der Verfassungsschutz darf und wird die Linkspartei weiter beobachten." Mit diesen Worten begrüßte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Klage des Abgeordneten Bodo Ramelow zurückgewiesen wurde. "Es wird damit auch klar gestellt, dass Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Partei wie der ''Linken'' grundsätzlich auch dann durch den Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen, wenn sie Parlamentsmitglieder sind."
Laut Herrmann ist die Linkspartei durchsetzt mit zahlreichen Mitgliedern, die einen linksextremistischen Hintergrund haben, die zum Teil mit gewaltbereiten Autonomen oder kommunistischen Aktivisten zusammenarbeiten und deren Ziel die radikale Veränderung der Gesellschaftsordnung ist. "Ich halte es deshalb für dringend geboten, die Linke weiterhin vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Die Erkenntnisse unserer Verfassungsschützer gehen so weit, dass Teile der Anhängerschaft der Linken und auch der Linksjugend offen proklamieren, die bestehenden Verhältnisse im Wege einer Revolution radikal zu verändern, ja stürzen zu wollen. Ihr Ziel ist eine sozialistische Gesellschaftsordnung. Die Linke ist ein Sammelbecken für Trotzkisten, Marxisten und Altkommunisten der SED, denen sie als Plattform dafür dient, klassische sozialistische oder kommunistische Ziele weiter zu verfolgen."
Ein Beispiel dafür sei etwa das marxistische Netzwerk "Marx21". Erklärtes Ziel von Marx21 sei die Errichtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung durch eine Revolution. "Dieses Netzwerk innerhalb der Linken bedient sich klar der Struktur der Partei. Die Partei duldet und fördert auch weitere offen extremistische Gruppierungen wie etwa die kommunistische Plattform mit ihrer Leitfigur Sarah Wagenknecht", so Herrmann.