Die Sommerferien stehen vor der Tür, wer möchte da schon an das neue Schuljahr denken. Nichtsdestotrotz benötigen die fast 4.500 Fahrschüler weiterführender Schulen im Landkreis Mühldorf zum neuen Schuljahr hin wieder eine neue Fahrkarte für die Beförderung von Wohnort zur Schule. Für Neueinsteiger wurde der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges meist schon bei der Anmeldung an der Schule ausgefüllt. Aufsteiger müssen sich in der Regel nicht mehr selbst darum kümmern (Ausnahme: ab der 11. Klasse) Die Abwicklung regelt hier der Landkreis Mühldorf zusammen mit dem Sekretariat der Schule. Lediglich die Buskinder müssen in der Schule noch ein Foto abgeben.
Die Kinder erhalten dann ihre neuen Fahrausweise für das Schuljahr 2010/2011 in der ersten Schulwoche in der jeweiligen Schule. Ab dem ersten Schultag können die Busse bereits wieder genutzt werden, da mit den Unternehmern abgesprochen wurde, in den ersten 14 Tagen nach Schulanfang nicht zu kontrollieren. Für diejenigen die eine Zugkarte besitzen ist es ratsam, in den ersten Tagen die Fahrkarte des alten Schuljahres mitzuführen. Die Zug-Neulinge, die zum ersten Mal dabei sind, können sich beim Landratsamt Mühldorf eine Bescheinigung abholen. Eine Rückerstattung etwaiger selbst gelöster Fahrscheine bis zum Erhalt der Jahreskarte (ob Bus oder Bahn) von Seiten des Landratsamtes Mühldorf ist nicht möglich.

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