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Politik Bayern, 12.08.2010

Widerspruchsregelung vor Start von Google Street View ungenügend

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält die nun bekannt gewordene Widerspruchsregelung vor dem Start des Internet-Dienstes Google Street View für völlig unzureichend: "Der Dienst, der in Kürze zunächst für zwanzig große deutsche Städte starten soll, berührt Persönlichkeitsrechte unzähliger betroffener Bürger. Klein¬ste, zum Teil hochpersönliche Details, sind dann in Bildform mit hoher Auflösung von jedermann weltweit sichtbar. Deshalb ist die überraschende Ankündigung des Starts von Google Street View für den Herbst und die damit für Betroffene mitten in der Urlaubszeit liegende Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verwendung der persönlichen Daten ungenügend und völlig unpraktikabel. Ich habe in einem Schreiben an Google nochmals deutlich gemacht, dass hier im Interesse eines wirksamen Schutzes für die Bürgerinnen und Bürger dringend nachgebessert werden muss. Zur effektiven Wahrnehmung ihrer Schutzrechte sollten die Bürgerinnen und Bürger minde!
stens bis Mitte Oktober Gelegenheit zu einem Vorab-Widerspruch erhalten. Nötigenfalls muss der Start des Dienstes bis zur Berücksichtigung sämtlicher Widersprüche verschoben werden. Ich sage hier ganz klar: Datenschutz hat stets Priorität vor wirtschaftlichen Interessen", so Herrmann.

Das jetzt angekündigten Verfahren des Vorab-Widerspruchs greift nur im Ansatz die Forderungen eines im Bundesrat am 9. Juli 2010 beschlossenen Gesetzentwurfs der Länder auf. ,,Trotzdem lässt die überstürzte Umsetzung durch Google noch viel zu viele Details offen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben Google wiederholt deutlich gemacht, dass vor dem Start des Dienstes eine vollständige Überprüfung des geplanten Angebots ermöglicht werden muss. Dies war trotz der nun erfolgten Ankündigung noch nicht möglich. Google verspielt damit aus meiner Sicht eine weitere Chance, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen", betonte Herrmann.

Es müsse auch klar sein, dass Google vor dem Start weiterer Aufzeichnungsfahrten sicherstellt, dass neben den Bilddaten keine weiteren persönlichen Daten, zum Beispiel aus privaten W-LAN-Netzwerken, aufgezeichnet werden. "Wir bestehen auch hier auf den uns von Google zugesagten Nachweis vor dem Start der im Moment auf unser Betreiben hin eingestellten Aufzeichnungsfahrten. Ich werde nicht zulassen, dass erneut unzulässig und ohne Wissen der Betroffenen in elementare Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird", machte Herrmann deutlich.

Das Landesamt für Datenschutz wird für Interessierte sein umfangreiches Informationsangebot nochmals aktualisieren und nützliche Ratschläge auch zum jetzt angekündigten Verfahren des Vorab-Widerspruchs bereitstellen. Dazu zählt auch das Muster eines Widerspruch gegen die Einstellung persönlicher Daten ins Internet durch die Firma Google. Sie erreichen das Angebot unter der Adresse:

http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10.htm

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