Ein 47-jähriger Kraiburger wurde vom Amtsgericht Mühldorf wegen Leistungsbetrug bei Arbeitslosengel II verurteilt. Er gab in sämtlichen Anträgen an, er hätte keinerlei Einkommen oder Vermögen. Durch anonymen Hinweis wurde bekannt, dass er vom Vater Wohneigentum geerbt hat, welches er nicht selbst nutzte sondern für einen Wert von 87000 Euro verkaufte. Dies bewahrheitete sich, so entstand der ARGE eine Schadenssumme in Höhe von 25000 Euro. Er wurde schließlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt ist.
(lram2, Landkreis Mühldorf) [Druckansicht] [Leserbrief schreiben]
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