Nachrichten aus Bayern

Politik 11.03.2008

Kabinett beschließt Abschaffung des Büchergelds für kommendes Schuljahr

Das Büchergeld im Freistaat wird zum kommenden Schuljahr 2008/2009 abgeschafft. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes beschloss das Kabinett in seiner heutigen Sitzung. Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein und Kultusminister Siegfried Schneider erklärten: ,,Die Eltern müssen künftig keinen Beitrag mehr für die Schulbücher ihrer Kinder leisten. Mit der Neuregelung leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Familien in Bayern finanziell zu entlasten. Dank der günstigeren Einnahmesituation der öffentlichen Hand können wir das Büchergeld zum neuen Schuljahr abschaffen." Mit der Gesetzesänderung wird ein neues System eingeführt, wie künftig die Kosten für lernmittelfreie Schulbücher aufgebracht werden. Dabei stellt der neue Finanzierungsrahmen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler mit aktuellen Schulbüchern arbeiten können. Bayerns Kultusminister Siegfried Schneider betonte: ,,Das ist für mich ein zentrales Anliegen. Neue Schulbücher sind wichtig, damit Innovationen rasch in den Unterricht einfließen. So ermöglichen wir eine qualitativ hochwertige Bildung."

Die Finanzierung der Schulbücher soll aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung in Zukunft in Form von rechnerischen Pro-Kopf-Pauschalen je Schüler und Schuljahr erfolgen, die je nach Schulart unterschiedlich hoch sind. Bei einer bis November 2007 durchgeführten Erhebung bei den Schulen und Sachaufwandsträgern haben sich Beträge von 40 Euro für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen und von 18 Euro für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen oder auch Grundschulstufen von Förderschulen als durchschnittlich notwendig erwiesen. Die bei der Erhebung festgestellte Summe entspricht in etwa der Summe, die bei der Einführung des Büchergelds zugrunde gelegt worden war. Die Kommunalen Spitzenverbände haben der Einführung einer Pauschalabrechnung bereits zugestimmt. Die Kosten für die Schulbücher und digitalen Medien gehören zu den Aufwendungen, die die Kommunen als Sachaufwandsträger aufbringen müssen. Der Freistaat Bayern wird nach den Worten Schneiders zu den Finanzierungskosten von insgesamt rund 49,5 Millionen Euro einen Zuschuss von zwei Dritteln leisten und hierfür jährlich rund 33 Millionen Euro aufwenden. Auch die privaten Schulträger werden laut Schneider vom Freistaat eine Zuwendung in Höhe von zwei Dritteln erhalten. Eine Ausnahme bilden die privaten Volksschulen und Förderschulen, denen Zuschüsse in Höhe von 100 Prozent gewährt werden. Dafür wendet der Freistaat Bayern jährlich zusätzlich rund 4,9 Millionen Euro auf. Die Gesamtleistungen des Staates werden damit insgesamt bei rund 37,9 Millionen Euro jährlich liegen.

Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz war bereits im Dezember 2007 dahingehend geändert worden, dass dem jeweiligen Sachaufwandsträger die Möglichkeit eröffnet wurde, auf die Erhebung des Büchergelds im Schuljahr 2007/2008 zu verzichten. Diese Regelung war bewusst als Übergangsregelung gestaltet worden. Sie basierte auf einer Vereinbarung zwischen Kultusminister Schneider und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände vom 28. September 2007. Dabei war zugleich vereinbart worden, vor der Neuordnung der Finanzierung der Schulbücher zu klären, wie die Gelder in den vergangenen Jahren an den einzelnen Schulen verwendet worden waren.

(re)