Nachrichten aus Bayern
Politik 22.04.2008
Bei italienischen Billigweinen bisher keine Auffälligkeiten
Die Untersuchungen von 50 italienischen Billigweinen aus dem Handel ergaben bisher keine Auffälligkeiten; die Analysen dauern aber noch an. Dieses vorläufige Ergebnis teilte Bayerns Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard gestern in München mit. Sofort nach ersten Hinweisen auf mögliche Panschereien bei italienischen Billigweinen hatte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verstärkt Proben genommen. Bernhard: "Das LGL untersucht mit verschiedenen physikalischen und chemischen Methoden rund 30 Parameter, um so unzulässige Zusatzstoffe wie technisches Glycerin, Wasserzusatz, Fremdzucker, Methanol, Düngemittel oder Säurezusatz zu entdecken. Bis jetzt gab es keine Auffälligkeiten. Es wäre unseren Experten aber viel geholfen, wenn die italienischen Behörden die möglicherweise verwendeten unzulässigen Chemikalien nennen würden." Eine bessere Informationspolitik von italienischer Seite würde nicht nur die Arbeit der Verbraucherschützer erleichtern, sondern auch das Verbrauchervertrauen im europäischen Binnenmarkt hoch halten, so Bernhard. Die Weinkontrolleure haben zwischenzeitlich Abfüll- und Verarbeitungsbetriebe kontrolliert, die nach Auswertung von Lieferbegleitscheinen Handelsbeziehungen mit den in den Medien genannten italienischen Firmen unterhielten. Dabei wurden 10 Weinproben genommen. Die Analysen, ob diese zu beanstanden sind, laufen.
Zum Überprüfungsumfang gehören allgemeine substantielle Parameter wie Alkohol, Gesamtsäure, Zucker, Gärungsbegleitstoffe (z.B. Glycerin), die für Wein typischen organischen Säuren (Weinsäure, Äpfelsäure, Milchsäure, Zitronensäure) sowie diverse physikalische Größen und Mineralstoffe. Die Mineralstoffe sind im Zusammenhang mit den vermuteten Manipulationen von besonderem Interesse, da die Verwendung von Düngemitteln bzw. eine Säurezugabe zu Wein deren Werte erhöht. Daneben werden die Weine auch mittels aufwändiger spektrometrischer Messmethoden gezielt auf andere unzulässige Zusatzstoffe wie technisches Glycerin, Wasserzusatz, Fremdzucker oder Methanol geprüft.