Nachrichten aus Bayern

Politik 18.03.2010

Gewaltprävention für Frauen und Kinder

Seit Tagen stehen die jüngst bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlungen oder gar Kindesmissbrauch im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Innenminister Joachim Herrmann mahnt und ermuntert auch vor dem Hintergrund der Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2009 eindringlich Opfer und Zeugen von Gewalt, sich an die Polizei zu wenden: "Die Polizei registrierte im Jahr 2009 bayernweit insgesamt allein 1.600 Fälle von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern. In Sachen häuslicher Gewalt musste die Polizei in 17.422 Fällen tätig werden, wobei hier mit rund 82 Prozent vor allem Frauen die Opfer sind. Jeder dieser Fälle ist einer zuviel. Ich habe eine ganz klare Botschaft an alle Opfer von Missbrauch und Gewalt: Dulden Sie nicht stillschweigend, sondern wehren Sie sich! Gewalt gegen Frauen und Kinder ist nicht zu tolerieren, es handelt sich um nichts anderes als kriminelles Unrecht. Daher gehören solche Taten bei der Polizei oder der Sta!
atsanwaltschaft angezeigt, damit vor allem den Opfern geholfen werden kann. In jedem Polizeipräsidium gibt es besondere Beauftragte für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt beraten und unterstützen. Nutzen Sie dieses Hilfsangebot!"

Die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK) gibt es in Bayern seit 1987. Ihre Aufgaben sind Beratung und Unterstützung der Geschädigten bei Gewalttaten im sozialen Nahraum, bei "Stalking" sowie bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, durch die Frauen oder Kinder gefährdet oder bereits verletzt worden sind. In ihrem Aufgabenbereich tragen die BPFK u.a. zur Aufhellung des spezifischen Dunkelfeldes und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls bei. Sie klären die Opfer über ihre Rechte und vor allem auch Hilfeleistungen durch Organisationen und Behörden auf. Sie dienen neben dem Schutz der Opfer vor allem auch der Verhinderung weiterer Straftaten.

Die Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder sind erreichbar:

Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Kaiserstr. 32, 83022 Rosenheim
08031/200-1088

(re)