Nachrichten aus Bayern
Politik 17.06.2010
Bundestag billigt Jobcenter-Kompromiss
Der Deutsche Landkreistag hat die heutige Verabschiedung der Jobcenter-
Reform im Bundestag begrüßt und spricht von der Überwindung der wichtigsten
Hürde im Gesetzgebungsverfahren. Besonders hob er die deutliche Ausweitung
des kommunalen Optionsmodells von derzeit 69 auf 110 Optionskommunen
hervor. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: ,,Für die Arbeit vor
Ort ist es wichtig, dass der ehrgeizige Zeitplan eingehalten wird und die Reform
noch vor der Sommerpause beschlossen wird. Ich freue mich sehr, dass
die Neuorganisation so gut wie unter Dach und Fach ist." Bei den Gesprächen
von Bund und Ländern zu den Reformdetails seien aus Sicht der Landkreise
als kommunale Verantwortliche verschiedene Verbesserungen erzielt worden.
Im Einzelnen erläuterte Duppré, dass neben der zu begrüßenden Öffnung der Option
für weitere interessierte Landkreise und Städte wesentliche Änderungen zur Verbesserung
der Entscheidungsabläufe und zur Vermeidung von Reibungsverlusten und
Konfliktfällen zwischen Landkreisen einerseits und Arbeitsagenturen andererseits in
den Jobcentern erreicht werden konnten. ,,In der Vergangenheit waren dies stets
neuralgische Punkte, die die Arbeitsabläufe zulasten der Langzeitarbeitslosen stark
beeinträchtigten und letztlich vom Bundesverfassungsgericht auch als verfassungswidrig
eingestuft wurden. Daher ist es zum Beispiel ein Fortschritt, dass bei Zweifeln
über die Erwerbsfähigkeit diese Frage nunmehr durch die Rentenversicherung geklärt
wird. Wichtig ist auch, dass die Bundesagentur für Arbeit in den Entscheidungsgremien
der Jobcenter sowie auf Landesebene nicht bevorzugt wird."
Zudem begrüßte er, dass künftig bei Prüfungen der Mittelverwendung in den Optionskommunen
die Länder beteiligt werden. ,,Das entspricht unserer Forderung, weil
die Länder für eine ordnungsgemäße Mittelverwendung und deren Überprüfung verantwortlich
sind", so Duppré.
Als befremdlich bezeichnete er hingegen, dass in den Kreisen, die künftig neben den
bislang 69 Optionskommunen Langzeitarbeitslose eigenverantwortlich betreuen und
vermitteln wollen, zur Entscheidung für die Option eine Mehrheit von zwei Dritteln im
Kreistag durch den Bund vorgeschrieben werden soll. ,,Damit greift der Bund ohne
Gesetzgebungskompetenz direkt in den Bereich der Entscheidungsfindung der
Kommunen ein und stellt hier unnötige und unzulässige Hürden auf", so Duppré.