Nachrichten aus Bayern
Politik 17.06.2010
Demokratie braucht Stimmen Bayern sagt NEIN! beim Volksentscheid am 4. Juli
München, 17.6.2010 - Die Bereitschaft der Bayern, wählen zu gehen, hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Am 4. Juli findet der Volksentscheid zum Nichtraucherschutzgesetz statt, bei dem jede Stimme zählt.
Besonders junge Bayerinnen und Bayern treten immer seltener den Gang zu den Wahlurnen an. Aus einer Studie der LMU München geht hervor, dass sich bei der Landtagswahl 2003 mit 37,8 Prozent weit weniger als die Hälfte der 18 bis 35-Jährigen beteiligt haben. 1998 lag der Wert noch bei 52,4 Prozent. Auch bei den Wählern ab 35 sank die Wahlbeteiligung von 1998 zu 2003 signifikant um rund 17 Prozent.
Volksentscheide sind Instrumente der direkten Demokratie. Das heißt, alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, über den zur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwurf direkt abzustimmen. Im Grundgesetz ist das Wählen als Bürgerpflicht verankert, gleichzeitig ist es das Recht eines jeden, sein Lebensumfeld aktiv mitzugestalten. Deshalb sind alle aufgefordert, beim Volksentscheid am 4. Juli über das Nichtraucherschutzgesetz abzustimmen.
Auch wer am 4. Juli nicht selbst zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme durch Briefwahl abzugeben. Die Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 12. Juni in allen bayerischen Haushalten angekommen sein müsste, beinhaltet auch einen Antrag auf Briefwahl. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten von ihrer Gemeinde auf Wunsch die Unterlagen zur Briefwahl. Diese müssen dann bis einschließlich 4.Juli, 18 Uhr, an die Adresse auf dem beigelegten Couvert geschickt werden. Diese Postsendung ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
Hintergrundinformation:
In Schulen und auf Bahnhöfen, in öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden sowie in Speisegaststätten ist das Rauchen nach dem derzeit geltenden Gesetz generell nicht gestattet. Das aktuell geltende Gesetz sieht drei Ausnahmemöglichkeiten für das generelle Rauchverbot in der Gastronomie vor:
- In Einraumgaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, darf derzeit der Wirt entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht.
- In Speiserestaurants darf generell nicht geraucht werden. Der Wirt kann seinen Gästen die Möglichkeit zum Rauchen in einem abgetrennten Raucherraum geben, der als solcher gekennzeichnet ist.
- Festzeltwirte haben die Möglichkeit, das Rauchen in Bier- und Festzelten zu gestatten.
Bayern sagt NEIN! Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz wirbt für ein Nein beim Volksentscheid am 4. Juli, um das totale Rauchverbot zu verhindern und die bestehende Regelung zum Nichtraucherschutz beizubehalten. Denn der bestehende Nichtraucherschutz funktioniert gut so, wie er ist. Wer mit NEIN! stimmt, stimmt für den Erhalt der aktuellen Regelung und nicht, wie viele meinen, dafür, dass wieder überall geraucht werden kann. Wer mit Ja stimmt, stimmt für ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmen. Wer mit Ja stimmt, nimmt den Wirten die Entscheidungsfreiheit, Nischen zu ermöglichen. Wer mit Ja stimmt, nimmt den mündigen Bürgern die Freiheit, die Form ihres geselligen Beisammenseins in bestimmten Nischen selbst bestimmen zu können.